Hallo, ich habe eine Gaststätte. Mein Arbeitnehmer (Servicekeraft) ist in Teilzeit angestellt. Er hat ein Nebengewerbe angemeldet (Social Media) - jetzt möchte er außerhalb von seiner Arbeitszeit bei mir - Werbefilme und andere Social Media Arbeiten bei mir ausführen. Ist dies für ihn auf eigene Rechnung möglich?
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Mein Arbeitnehmer möchte im Rahmen von seinem Nebengewerbe in meinem Betrieb arbeiten
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RE: Mein Arbeitnehmer möchte im Rahmen von seinem Nebengewerbe in meinem Betrieb arbeiten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich ist es problematisch, die Tätigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis aufzugliedern und in ein freies Dienstverhältnis "zu überführen".
Im vorliegenden Fall sind aber die Tätigkeiten derart unterschiedlich, dass m.E. der Abschluss eines gesonderten Vertrages mit dem Mitarbeiter über die Erstellung von Werbevideos oder die Content-Erstellung für die Social Media Kanäle im Rahmen eines freien Dienstvertrages oder Werkvertrages möglich ist.
Sie sollten allerdings prüfen, ob der Arbeitsvertrag tatsächlich die Tätigkeit als Servicekraft vorsieht und im Dienst- bzw. Werkvertrag über die Werbeleistungen klarstellen, dass die Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit zu erbringen sind.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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