Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin nimmt nach Ende der gesetzlichen Elternzeit die tarifliche Familienphase (= unbezahlter Urlaub) von sechs Monaten in Anspruch. Während der Familienphase arbeitet die Mitarbeiterin zeitweise bei einem anderen Arbeitgeber in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Während der Familienphase bekommt die Mitarbeiter von uns keine Vergütung.
Hierzu haben wir folgende Frage:
Haben wir während der zeitweisen Beschäftigung bei dem anderen Arbeitgeber die Mitarbeiterin als "Mehrfachbeschäftigte" zu verschlüsseln, obwohl die Mitarbeiterin keine Vergütung von uns erhält?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.