a) Mehrfachbeschäftigung mit Gesamteinkommen über BBG
Wie ist die Vorgehensweise, wenn ein Beschäftigter mehrere Tätigkeiten ausübt und voraussichtlich mit dem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt?
Wir würden als Arbeitgeber im Abrechnungsprogramm ein Merkmal für Mehrfachbeschäftigung setzen und erst einmal "Beitragsbemessung ohne fremdes SV-Entgelt" wählen. Danach müsste doch die entsprechende Krankenkasse über GKV Monatsmeldung die Einkommen aller Arbeitgeber abrufen und später nach vorgenommener Prüfung die korrekten Werte elektronisch zurückmelden. Ist das korrekt?
b) Mehrfachbeschäftigung mit Gesamteinkommen im Übergangsbereich
Läuft das hier analog oder wird vorn vorneherein die Anteilmethode angewandt und das fremde SV-Entgelt sofort berücksichtigt? Wird hier auch eine Prüfung durch die Krankenkasse vorgenommen?