Hallo,
ich habe folgende Problem bzw. Anliegen:
Vorab: Ich arbeite in der Bezügestelle.
Zum 15.09.2026 wurde eine Lehrkraft mit 6,33 Wochenstunden befristet bis 31.08.2027 eingestellt. Die Lehrkraft hat jedoch ihre Hauptbeschäftigung und ihren Hauptwohnsitz in Tschechien. Sie hat auch noch nie in Deutschland gearbeitet und keine SV-Nummer außer der tschechischen.
Nun stellt sich mir die Frage, wie ich hier richtig vorgehe bzw. welche Stellen ich für die verbindlichen Auskünfte kontaktieren kann.
- Die DRV habe ich bereist kontaktiert, hier wurde ich an die DVKA verwiesen.
- Die DVKA hat mir mitgeteilt, dass sie erst tätig werden, wenn die tschechische SV auf sie zukommt.
- Die Lehrkraft habe ich gebeten, sich mit seiner dortigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, damit diese erste Schritte einleiten können bzw. auch wissen, dass das Recht des Wohnorts gilt aber von dort kommt erstmal nichts zurück
- Das Servicecenter der AOK hat mich verwiesen, dass ich bei grenznahen Abrechnungsstellen nachfragen soll, wie diese in so einem Fall vorgegangen sind.
- Die meisten grenznahen Abrechnungsstellen schließen eine Konstellation wie o.g. prinzipiell aufgrund der rechtlichen Thematik aus, ich habe zwei Abrechnungsstellen gefunden, die sowas ähnliches hatten, jedoch mit Österreich, dabei hat sich jedoch herauskristallisiert, dass es da trotzdem anders läuft.
- Eine grenznahe Abrechnungsstelle hat die Beschäftigung innerhalb einer Woche aufgelöst, da im Raum stand, dass man bei einer derartigen Beschäftigung auch Prüfern der tschechischen SV zum Prüfen Zugriff erteilen muss oder mindestens einen tschechischen Steuerberater einbinden muss.
- Fakt ist, dass es die VO 987/2009 und die VO 883/2004 nicht hergeben, einfach zu sagen, dass die Lehrkraft sich bei einer dt. Krankenversicherung anmelden soll.
Deshalb möchte ich nun gerne mein Glück hier versuchen: hat jemand vielleicht schon mal so einen Fall gehabt, kann mir den "richtigen" Ablauf sagen.
Eine A1-Bescheinigung kommt ja wohl auch nicht in Frage, da es sich hier um ein eigenständiges Arbeitsverhältnis handelt, welches nichts mit der Hauptbeschäftigung in Tschechien zu tun hat.
Das Einzige, was bislang klar ist, ist die steuerliche Behandlung in Form der Beschränkten Steuerpflicht, wobei auch hier eine Steuer-ID beantragt werden muss, aber das sollte im Vergleich zum anderen Problem machbar sein.
Vielleicht hat hier jemand Erfahrungswerte, Tipps oder einen Rat für mich.
Über Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
Grüße
Stephanie