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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Mehrere Minijobs neben versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung

    Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu klären:


    Ein Arbeitnehmer übt bei Arbeitgeber A eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus und nimmt neben einem ersten Minijob bei Arbeitgeber B (Entgelt 450,00 €) einen weiteren Minijob bei Arbeitgeber C (Entgelt 328,00 €) auf. Der Minijob bei Arbeitgeber C wird mit der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und damit versicherungspflichtig in der KV/RV und PV (1101).

    Nun erhöht sich das monatliche Entgelt bei Arbeitgeber C auf 900,00 €, so dass hier kein Minijob mehr vorliegt. Wir würden hier nun den Beitragsgruppenschlüssel 1111 anwenden.


    Können Sie uns das so bestätigen?


    Vielen Dank!

     

  • 02
    RE: Mehrere Minijobs neben versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung

    Hallo KSchmidt02,
     
    Ihrer Auffassung, dass durch die Entgelterhöhung bei Arbeitgeber C oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze das Beschäftigungsverhältnis auch der Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung unterliegt und somit der Beitragsgruppenschlüssel „1111“ Anwendung findet, stimmen wir zu.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam    

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