Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu klären:
Ein Arbeitnehmer übt bei Arbeitgeber A eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus und nimmt neben einem ersten Minijob bei Arbeitgeber B (Entgelt 450,00 €) einen weiteren Minijob bei Arbeitgeber C (Entgelt 328,00 €) auf. Der Minijob bei Arbeitgeber C wird mit der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und damit versicherungspflichtig in der KV/RV und PV (1101).
Nun erhöht sich das monatliche Entgelt bei Arbeitgeber C auf 900,00 €, so dass hier kein Minijob mehr vorliegt. Wir würden hier nun den Beitragsgruppenschlüssel 1111 anwenden.
Können Sie uns das so bestätigen?
Vielen Dank!