Expertenforum

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  • 01
    Mehrere Beschäftigungen

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben eine Arbeitnehmerin, die bei uns als Hauptarbeitgeber gemeldet ist. Sie hat noch eine weitere Beschäftigung. Uns wurde jetzt die Steuerklasse 6 eingespielt.

    Der Hauptarbeitgeber ist die Anstellung, die den überwiegenden Teils des Lebenunterhalts sichert. Kann die AN obwohl Sie beim anderen AG wesentlich weniger verdient trotzdem als Hauptarbeitgeber gemeldet sein und die zu viel einbehaltende Lohnsteuer würde sie dann über die Steuerklärung bekommen. Wie unterscheidet man richtig zwischen Haupt und Nebenarbeitgeber. Wird für die Betrachtung Steuerklasse 6 zu Grunde gelegt.

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Mehrere Beschäftigungen

    Darf die AN frei entscheiden, wer Haupt und Nebenarbeitgeber sein soll? Gibt es keine gesetzliche Pflicht wer was ist?

  • 03
    RE: Mehrere Beschäftigungen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Entscheidung, welcher von mehreren Arbeitgebern lohnsteuerlich als Hauptarbeitgeber geführt wird, liegt beim Steuerpflichtigen (Arbeitnehmer), § 39e Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG.

    Alle anderen Arbeitgeber haben die Lohnsteuer (abgesehen von Fällen der Pauschalierung) nach Klasse 6 zu berechnen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 04
    RE: Mehrere Beschäftigungen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Entscheidung, welcher von mehreren Arbeitgebern lohnsteuerlich als Hauptarbeitgeber geführt wird, liegt beim Steuerpflichtigen (Arbeitnehmer), § 39e Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG.

    Alle anderen Arbeitgeber haben die Lohnsteuer (abgesehen von Fällen der Pauschalierung) nach Klasse 6 zu berechnen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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