Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Masterarbeit neben Werkstudententätigkeit

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    eine an der Uni mit 20 Wochenstunden beschäftigte Werkstudentin möchte zur Erstellung ihrer Masterarbeit zusätzlich in einem Betrieb tätig werden. In dem Betrieb erbringt sie sonst keine für das Unternehmen verwertbare Arbeitsleistung.

    Ist diese "Anstellung" unschädlich für die Werkstudententätigkeit, oder müssten dort die Stunden reduziert werden?

    Müsste überhaupt eine SV-Anmeldung erfolgen, oder wie hätte diese auszusehen?

    Evtl. spielt auch die Entlohnung eine Rolle?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung & beste Grüße

  • 02
    RE: Masterarbeit neben Werkstudententätigkeit

    Guten Tag,
     
    Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Masterarbeit in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben der Masterarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten; Sozialversicherungspflicht kommt deshalb nicht in Betracht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Entgelt für die Erstellung der Masterarbeit gezahlt wird.
     
    Die Tätigkeit als Werkstudent kann neben einem Masteranden-Arbeitsverhältnis bestehen. In diesen Fällen zählen die Arbeitsstunden für die Masterarbeit nicht unter die 20-Stunden-Grenze und ein eventuell gezahltes Entgelt wäre sozialversicherungsfrei.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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