Sehr geehrtes Expertenteam,
eine an der Uni mit 20 Wochenstunden beschäftigte Werkstudentin möchte zur Erstellung ihrer Masterarbeit zusätzlich in einem Betrieb tätig werden. In dem Betrieb erbringt sie sonst keine für das Unternehmen verwertbare Arbeitsleistung.
Ist diese "Anstellung" unschädlich für die Werkstudententätigkeit, oder müssten dort die Stunden reduziert werden?
Müsste überhaupt eine SV-Anmeldung erfolgen, oder wie hätte diese auszusehen?
Evtl. spielt auch die Entlohnung eine Rolle?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung & beste Grüße