Sehr geehrte Damen und Herren,
ein freiwillig krankenversicherter Mitarbeiter ist zum 10.02.2026 ausgeschieden. Im April 2026 erhält er für das Kalenderjahr 2025 nachträglich eine Tantieme in Höhe von 6.000,00 € vergütet. Im Kalenderjahr 2025 ist noch eine RV-Luft von ca. 8.000,00 Euro vorhanden; im Kalenderjahr 2026 beträgt die SV-Luft in der RV/AV bis zum Austritt ca. 1500,00 €
Bitte teilen Sie uns mit, ob die Tantiemenzahlung im Rahmen der Märzklausel in 2025 in der Renten- und Arbeitslosenversicherung zu verbeitragen ist oder "nur" in 2026.
Vielen Dank.