Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Märzklausel bei Einmalzahlung nach Austritt

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein freiwillig krankenversicherter Mitarbeiter ist zum 10.02.2026 ausgeschieden. Im April 2026 erhält er für das Kalenderjahr 2025 nachträglich eine Tantieme in Höhe von 6.000,00 € vergütet. Im Kalenderjahr 2025 ist noch eine RV-Luft von ca. 8.000,00 Euro vorhanden; im Kalenderjahr 2026 beträgt die SV-Luft in der RV/AV bis zum Austritt ca. 1500,00 €


    Bitte teilen Sie uns mit, ob die Tantiemenzahlung im Rahmen der Märzklausel in 2025 in der Renten- und Arbeitslosenversicherung zu verbeitragen ist oder "nur" in 2026.


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Märzklausel bei Einmalzahlung nach Austritt

    Guten Tag,
     
    die Märzklausel ist nur anzuwenden, sofern die Auszahlung der Einmalzahlung im Zeitraum 01.01. bis 31.03. erfolgt. Da in Ihrem Sachverhalt die Zahlung im April erfolgt, ist die Märzklausel nicht anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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