Guten Tag,
mich beschäftigt folgende Frage: Unternehmen verschenkt zu persönlichem Anlass einen Gutschein über 200 Euro. Bislang wurde wir dieser als Sachbezug eingestuft und daher unter Anwendung § 37b EStG pauschal versteuert. Die SV wurde auf AG-Kosten abgeführt (durch entsprechende Hochrechnung Netto auf Brutto). Soweit alles korrekt.
Was würde nun passieren, wenn der Sachbezug bei einer Prüfung verworfen wird, weil die ZAG-Kriterien nicht erfüllt sind? Die SV wurde ja in korrekter Höhe abgeführt - es kann ja eigentlich nur die Steuer betreffen und sofern eine LSt-AP ansteht? Bekommt dann der AG die zu Unrecht abgeführte Pauschalsteuer zurück und der AN muss Steuern nachzahlen?
Für Ihre Einschätzung danke ich!