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  • 01
    (Lohnsteuerliche) Folgen, wenn Sachbezug als solcher verworfen wird, nachdem gem. § 37b EStG pauschal versteuert

    Guten Tag,


    mich beschäftigt folgende Frage: Unternehmen verschenkt zu persönlichem Anlass einen Gutschein über 200 Euro. Bislang wurde wir dieser als Sachbezug eingestuft und daher unter Anwendung § 37b EStG pauschal versteuert. Die SV wurde auf AG-Kosten abgeführt (durch entsprechende Hochrechnung Netto auf Brutto). Soweit alles korrekt.


    Was würde nun passieren, wenn der Sachbezug bei einer Prüfung verworfen wird, weil die ZAG-Kriterien nicht erfüllt sind? Die SV wurde ja in korrekter Höhe abgeführt - es kann ja eigentlich nur die Steuer betreffen und sofern eine LSt-AP ansteht? Bekommt dann der AG die zu Unrecht abgeführte Pauschalsteuer zurück und der AN muss Steuern nachzahlen?


    Für Ihre Einschätzung danke ich!

  • 02
    RE: (Lohnsteuerliche) Folgen, wenn Sachbezug als solcher verworfen wird, nachdem gem. § 37b EStG pauschal versteuert

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei Fehlen der Sachbezugseigenschaft (wegen Verletzung der Kriterien nach § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG) gelten die Gutscheine als „Einnahmen in Geld“ und die Pauschalierung nach § 37b EStG ist unzulässig.

    Möglich wäre dann die von Ihnen beschriebene Abwicklung, aber auch (bei Antrag des AG) die Wahl der Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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