Hallo Zusammen,
ich habe folgende Situation:
Eine Mitarbeiterin war vom 21.05. bis einschließlich 03.07. arbeitsunfähig krankgeschrieben. Damit überschreitet sie die 42 Kalendertage der Entgeltfortzahlung.
Wir haben jedoch noch ältere Arbeitsverträge, in denen eine Gehaltsfortzahlung von bis zu 45 Kalendertagen vorgesehen ist.
Hat in diesem Fall die arbeitsvertragliche Regelung als die für die Arbeitnehmerin günstigere Regelung Vorrang, oder dürfen die 42 Tage Entgeltfortzahlung gesetzlich nicht überschritten werden?
Vielen Dank im Voraus für Eure Rückantwort!
BG AnPan