Sehr geehrtes Experten-Team,
folgender Fall:
AN erlitt einen Arbeitsunfall. Er verletzte sich an der Hand. Während der Arbeitsunfähigkeit zog er sich bei einem Fußballspiel eine Verletzung am Bein zu.
Diese Verletzung am Bein zieht eine längerfristige Krankheit (incl. späterer OP) nach sich.
Wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlungspflicht? Ist diese für die neue Verletzung generell gegeben? Der AN hätte ja grundsätzlich während der Krankschreibung nicht Fußball spielen sollen. Handelt es sich bei der Sportverletzung um eine Erstbescheinigung oder läuft der ursprüngliche Arbeitsunfall weiter?
Vielen Dank vorab.