Guten Tag,
ein Mitarbeiter hat zum 1.9. eine Beschäftigung bei uns begonnen.
Bekanntlich gibts in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses keine LFZ durch den Arbeitgeber.
Nun hat uns er Mitarbeiter für den Zeitraum 21.9. bis in den Oktober hinein eine AU eingereicht.
Ab wann müssten wir hier nun eine Entgeltfortzahlung leisten?
Gilt "die ersten 4 Wochen" wirklich für die ersten 28 Tage des Arbeitsverhältnisses, LFZ somit ab 29.9. ff?
Oder ist hier anders zu zählen?
Ich gehe davon aus das Zeiten ohne Entgeltfortzahlung auf dem Arbeitszeitkonto entsprechend neutral abgebildet werden müssen, so das keine Auswirkungen auf den Saldo auftreten.