Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Lohnbuchhaltung

    Guten Tag, für ein Mitarbeiter soll ein MInijob abgerechnet werden. Dieser Mitarbeiter hat bereits einen Minijob in Österreich. Eine Hauptbeschäftigung übt er NICHT aus. Wie ist der Minijob bei uns in Deutschland zu bewerten, was ist zu beachten?

    Danke und Grüße

  • 02
    RE: Lohnbuchhaltung

    Hallo AnRei,
     
    in der Sozialversicherung werden die in zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz Beschäftigten im Regelfall wie andere Arbeitnehmer behandelt, das heißt ihre Versicherungspflicht richtet sich nach den am Beschäftigungsort maßgebenden Rechtsvorschriften, wenn sie dort einen wesentlichen Teil ihrer Beschäftigung ausüben. (Territorialprinzip).
     
    Werden Beschäftigungen gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten (EU-Staaten und die Schweiz) und zum Teil auch im Wohnstaat ausgeübt, gelten die Rechtsvorschriften des Wohnstaates, wenn der Arbeitnehmer dort einen wesentlichen Teil seiner Erwerbstätigkeit ausübt. Wird im Rahmen einer Gesamtbewertung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt festgestellt, dass die Beschäftigung im Wohnstaat einen Anteil von mindestens 25 % erreicht, so wird ein wesentlicher Teil der Tätigkeit im entsprechenden Wohnstaat ausgeübt wird.
     
    In Ihrem Sachverhalt ist somit vordergründig zu klären, wie sich die Gesamtarbeitsleistung auf die Beschäftigung im Wohnstaat einerseits, und die weitere Beschäftigung andererseits verteilt. Sofern die Beschäftigung im Wohnstaat mit mindestens 25% ins Gewicht fällt, greifen die Vorschriften des Wohnstaats über soziale Sicherheit.
     
    Wichtig für die betroffenen Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang, dass für die Festlegung des anzuwendenden Rechts derjenige Staat zuständig ist, in dem der Arbeitnehmer wohnt.
     
    Weitergehende Informationen zum Thema erhalten Sie unter anderem auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) unter https://www.dvka.de/de/arbeitgeber-erwerbstaetige/antraege-finden/gewoehnliche-erwerbstaetigkeit-in-mehreren-mitgliedstaaten/
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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