Sehr geehrtes Expertenteam,
SV.net wurde zum 30.06.2024 eingestellt. Wir als Arbeitgeber hatten hierüber Vorerkrankungszeiten abgerufen sowie eAUs. Die entsprechenden Anforderungen und Rückmeldungen aus SV.Net haben wir auf unserem Laufwerk abgespeichert.
Da sie als Fehlzeitenbeleg als Nachweis auch für die Entgeltabrechnung dienen, würden wir gerne einmal wissen,
-> ob und wie lange für diese Dokumente eine Aufbewahrungsfrist im Sinne der SV gilt?
-> ob diese Dokumente bei einer Betriebsprüfung prüfungsrelevant sind?
-> oder ob sie einfach gelöscht werden können.
Es sei noch angemerkt, dass wir in unserem Zeiterfassungssystem hinterlegen, ob eine AU vorgelegen hat oder nicht. Es geht um die Zeiträume 2021 – 06/2024.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.