Hallo.
Die Mitarbeiterin (bei der AOK RLP/Saar versichert) erhält eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente, die wegen Überschreitung der Einkommensgrenze ruht. Welcher Beitragssatz ist in der Krankenversicherung anzuwenden.
Laut Haufe Rechtsdatenbank der ermäßigte Beitragssatz - Schlüssel "3". Ist das korrekt?
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Leiter Gehatsabrechnung
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RE: Leiter Gehatsabrechnung
Guten Tag,
der Anspruch auf Krankengeld ist entscheidend für die Frage, welcher Krankenversicherungsbeitragssatz Anwendung findet.
Der Anspruch auf Krankengeld entfällt, wenn und solange eine volle Erwerbsminderungsrente bezogen wird. Da in Ihrem Fall die Rentenzahlung ruht, könnte ein Krankengeldanspruch sehr wohl bestehen.
Wir empfehlen die zuständige Krankenkasse bezüglich einer verbindlichen Beurteilung einzubinden.
Ergänzend haben wir noch eine Bitte:
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Vielen Dank!
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