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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Leiter Gehatsabrechnung

    Hallo.
    Die Mitarbeiterin (bei der AOK RLP/Saar versichert) erhält eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente, die wegen Überschreitung der Einkommensgrenze ruht. Welcher Beitragssatz ist in der Krankenversicherung anzuwenden.
    Laut Haufe Rechtsdatenbank der ermäßigte Beitragssatz - Schlüssel "3". Ist das korrekt?

  • 02
    RE: Leiter Gehatsabrechnung

    Guten Tag,
     
    der Anspruch auf Krankengeld ist entscheidend für die Frage, welcher Krankenversicherungsbeitragssatz Anwendung findet.
     
    Der Anspruch auf Krankengeld entfällt, wenn und solange eine volle Erwerbsminderungsrente bezogen wird. Da in Ihrem Fall die Rentenzahlung ruht, könnte ein Krankengeldanspruch sehr wohl bestehen.
     
    Wir empfehlen die zuständige Krankenkasse bezüglich einer verbindlichen Beurteilung einzubinden.
     
    Ergänzend haben wir noch eine Bitte:
     
    Bitte nennen Sie in diesem Forum aus Gründen des Datenschutzes keine Namen oder sonstige Daten von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber (Tel., Anschrift, E-Mail o.ä.). wir haben die Angabe im aktuellen Thread herausgelöscht.
     
    Vielen Dank! 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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