Guten Tag,
eine Mitarbeiterin ist seit dem 01.08.26 mit 12 Wochenstunden bei uns beschäftigt. Sie hat nun ein Schreiben der Pflegekasse ihrer Krankenkasse vorgelegt, wonach für eine Pflegetätigkeit der Mitarbeiterin von der Pflegekasse monatlich Beiträge an den Rentenversicherungsträger gezahlt werden. Zudem wird folgende Formulierung gebraucht: „Sie brauchen keinen eigenen Beitragsanteil zahlen.“
Frage: Bedeutet dies, dass die Mitarbeiterin für ihre Beschäftigung in unserem Betrieb keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen muss, oder werden die Beiträge der Pflegekasse zusätzlich gezahlt und sind für den Arbeitgeber nicht von Belang? Gilt Ersteres, wie ist die Mitarbeiterin zu melden?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.