Hallo,
ich habe folgendes Problem: ein Mitarbeiter macht im Juni 2026 einen Monat Elternzeit. Ihm steht aber ein laufender Bezug in Höhe von 2.700,- für die geleistete Rufbereitschaft Mai 2026 zu (Abrechnung gemäß TVöD). Der Mitarbeiter ist freiwillig gesetzlich versichert und hat in den Monaten Januar bis Mai auch jeweils die BBG Rentenversichung / Arbeitslosenvers. überschritten.
Außerdem bekommt er im Juni noch eine Einmalzahlung von 1.300,-.
Wie ist das SV-rechtlich abzurechnen?
MfG
S. Koslowski