Sehr geehrtes Expertenteam,
ich bitte um Ihre Einschätzung, ob meine Beurteilung des nachstehenden Sachverhaltes korrekt ist:
Eine Arbeitnehmerin ist bei Firma A eingestellt. Sie unterstützt regelmäßig den Betrieb in Firma B. Firma A und B sind verbundene Unternehmen gem. § 15 AktG.
Wenn die AN in Firma B ist, lädt sie dort ihr privates E-Auto auf.
Nach meinem Verständnis ist das Aufladen beim Arbeitgeber oder einem verbundenen Unternehmen grundsätzlich als geldwerter Vorteil zu betrachten, ist aber bis zum 31.12.2030 steuerbefreit und muss nicht auf der Lohnabrechnung dargestellt werden, sofern es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gewährt wird.
Eine Weiterbelastung zwischen den verbundenen Unternehmen ist prinzipiell nicht erforderlich.
Sollte dies unternehmensintern jedoch gewünscht sein, muss dies monatlich anhand des tatsächlichen Verbrauchs (ohne Schätzung) erfolgen.
Sind meine Annahmen korrekt?
Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße
payroll_HR_2024