Wir möchten unseren Beschäftigten ermöglichen 3 Monate am Stück frei zu nehmen. Rahmenbedingung: die ursprüngliche Arbeitszeit wird befristet für 6 Monate halbiert. Für 3 Monate wird wie bisher weitergearbeitet. Dadurch werden "Plusstunden" aufgebaut. Durch die komplette Freistellung in den nächsten 3 Monaten werden diese Plusstunden wieder abgebaut. Danach gilt wieder die "alte" Arbeitszeit. Es gibt keine Wertguthabenvereinbarung.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Wie verhält es sich mit der Entgeltfortzahlung und dem Anspruch auf Krankengeld in den 3 Monaten, in denen die Plusstunden abgebaut werden? Der MA ist ja zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet und bekommt weiterhin sein halbiertes Gehalt ausbezahlt. Wir brauchen ja gar keine Krankmeldung während dieser Zeit. Können Sie uns bitte ein paar Praxistipps geben, wie das dann mit dem eAU Verfahren, dem EEL Verfahren vor sich geht? Beispiel:
Abbau der Plusstunden und Auszahlung des halbierten Gehalts vom 01.04.-30.06. Krank ab 07.04. - 31.08. Ab wann beginnt die Entgeltfortzahlung? Ab wann beginnt der Krankengeldbezug? Kann man für diese Phase den ermäßigten Beitragssatz anwenden, weil es evtl. keinen Krankengeldanspruch gibt, weil ja weiterhin Entgelt bezahlt wird?
2.. Wie ist es bei freiwillig oder privat krankenversicherten Beschäftigten? Wie muss die Berechnung der voraussichtlichen JAE erfolgen? Wird die befristete Reduzierung des Entgelts berücksichtigt oder muss man das reduzierte Entgelt für 12 Monate vorausschauend hochrechnen. Es steht ja schon fest, ab wann wieder das "alte" Entgelt gezahlt wird?
Fragen über Fragen. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.