Sehr geehrtes Expertenteam,
wir möchten einen Mitarbeiter für zwei Wochen einstellen.
Die Eckdaten zu seinem Status:
- Beginn schulische Ausbildung „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ im August 2024
- Keine Ausbildungsvergütung
- Abschluss der schulischen Ausbildung „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ am 03.07.2026
- Ab 04.07.2026 Sommerferien
- Ab Ausbildungsjahr 2026 / 27 schulische Ausbildung zum Erzieher an gleicher Schule
Die Beschäftigung soll ab dem 13.07.2026 für zwei Wochen erfolgen.
Ist die Abrechnung als kurzfristige Beschäftigung möglich oder muss das Arbeitsverhältnis voll sv-pflichtig abgerechnet werden?
Welchen Nachweis außer der Schulbescheinigung benötigen wir?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus und viele Grüße
Payroll_HR_2024