Guten Tag,
wir haben die Absicht eine Bewerberin als kurzfristige Beschäftigung im Rahmen der bekannten Zeit-Grenzen einzustellen.
Im Personalfragebogen (Vorlage der Minijobzentrale) gibt sie uns zur beruflichen Situation folgende Eckpfeiler mit:
- Schulentlassene mit Berufsausbildungsabsicht
- nicht bei der BA für Arbeit als arbeits-/ausbildungssuchend gemeldet
Laut den ebenfalls vorgelegten weiteren Unterlagen hat sie ihren Abschluss bereits vor 2 Jahren gemacht.
Wie verhält es sich hier v.a. im Hinblick auf die Berufsmäßigkeit?
Wäre die Anstellung möglich, sofern die monatlichen Entgelte 603 Euro nicht übersteigen? Oder gibt es hier noch andere KO Kriterien?