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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung: Verdienst viel höher als Festanstellung

    Hallo Expertenteam,

    bei einer kurzfristigen Beschäftigung (Befr. 3 Monate) wurde ein Gehalt von 3.400 € bei einer 38 Stundenwoche vereinbart. Bei der sv-pflichtigen Hauptbeschäftigung verdient der Arbeitnehmer nur ca. 900,00 € im Monat (10 Std./Woche). Ist die kurzfristige Anstellung im Bezug zur Sozialversicherung so möglich? Kann beim Lohnsteuer-Abzug die kurzfristige Beschäftigung mit Steuerklasse 1 abgerechnet werden (Anmeldung als Hauptarbeitgeber) oder muss mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden?


     

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung: Verdienst viel höher als Festanstellung

    Hallo RL,
     
    eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist und wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird. Dabei ist eine kurzfristige, die neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt wird, von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und deshalb nicht berufsmäßig. Die Höhe des Arbeitsentgelts spielt hierbei keine Rolle.
     
    Sofern die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen, kann die Beschäftigung als kurzfristige sozialversicherungsfrei über die Minijob-Zentrale gemeldet werden, auch wenn bei dieser das Arbeitsentgelt höher ausfällt als bei der Hauptbeschäftigung.
     
    Hinsichtlich Ihrer Frage der Steuerklasse bitten wir Sie, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Kurzfristige Beschäftigung: Verdienst viel höher als Festanstellung

    Vielen herzlichen Dank

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