Hallo Expertenteam,
bei einer kurzfristigen Beschäftigung (Befr. 3 Monate) wurde ein Gehalt von 3.400 € bei einer 38 Stundenwoche vereinbart. Bei der sv-pflichtigen Hauptbeschäftigung verdient der Arbeitnehmer nur ca. 900,00 € im Monat (10 Std./Woche). Ist die kurzfristige Anstellung im Bezug zur Sozialversicherung so möglich? Kann beim Lohnsteuer-Abzug die kurzfristige Beschäftigung mit Steuerklasse 1 abgerechnet werden (Anmeldung als Hauptarbeitgeber) oder muss mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden?