Guten Morgen,
in KW 34 und 35 würden wir eine junge Dame (geboren am 18.01.2010) im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung einstellen (Hilfsarbeiten). Sie hat die Schule nun abgeschlossen. Ab September beginnt sie ein freiwilliges, soziales Jahr im Kindergarten. Sie erhält dafür monatlich 350 Euro.
Darf die Beschäftigung im August (2 Wochen) als kurzfristige Beschäftigung mit Beitragsgruppenschlüssel 0000 geschlüsselt werden oder wird das durch die Ausübung der Tätigkeit im Kindergarten mit dem Verdinest von 350 Euro monatlich ausgehebelt (berufsmäßig??).
Wie müssen wir die Dame schlüsseln bzw. korrekt abrechnen?
Vielen Dank für die Unterstützung.
MfG Lohnbuchhaltung ts