Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    kurzfristige Beschäftigung (Mitarbeiterin hat ein kleines Unternehmen)

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir möchten eine Dame kurzfristig beschäftigen für ca. 2 Wochen.

    Die Frau hat einen Gründerzuschuss von der Agentur erhalten und befindet sich derzeit mit einem Kleinunternehmen in der Testphase.

    Ist es möglich, die Dame kurzfristig zu beschäftigen. Was gilt es zu beachten?

    Sie ist derzeit freiwillig versichert.

    Besten Dank im Voraus für Ihre immer sehr gute und zügige Unterstützung!

    MfG Lohnbuchhaltungts

  • 02
    RE: kurzfristige Beschäftigung (Mitarbeiterin hat ein kleines Unternehmen)

    Guten Tag,
     
    eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Berufsmäßig wird eine Beschäftigung dann ausgeübt, wenn sie für die in Betracht kommende Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.

    Auch bei selbständig Tätigen ist grundsätzlich eine kurzfristige Beschäftigung möglich, da Berufsmäßigkeit ausscheidet. Die selbständige Tätigkeit bestimmt dem Grunde nach das Erwerbseinkommen. Ein möglicher Ausschluss kann aber durch vorherige kurzfristige Beschäftigungszeiten im Kalenderjahr vorliegen. Hier ist die Beschäftigte zu befragen, bzw. im Zweifel die Minijob-Zentrale einzubinden.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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