Hallo,
ein Mitarbeter war kurzfristig bei einem unseren Mandanten (NICHT LaWi) bis Ende Mai beschäftigt und hat die 70 kurzfristigen Tage in 2026 bereits aufgebraucht.
Ab Juni arbeitet er in einem Landwirtschaftlichen Betrieb als Erntehelfer.
Kann man diesen Mitarbeiter bei der LaWi noch kurzfristig mit 20 Arbeitstagen beschäftigen?
Grüße
Svetlana