Expertenforum - kurzfristige Beschäftigung eines EM-Rentners

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  • 01
    kurzfristige Beschäftigung eines EM-Rentners

    Liebes Expertenteam,

    wir planen, einen EM-Rentner kurzfristig als Urlaubsvertretung zu beschäftigen. Er übt bereits zwei Minijobs aus (Summe der Entgelte unter 538,- €/Monat). Ist es korrekt, dass er neben der EM-Rente und den beiden Minijobs eine kurzfristige Beschäftigung ausüben darf? Ist es auch richtig, dass das Entgelt aus der kurzfristigen Beschäftigung nicht mit den beiden Minijobs zusammengerechnet werden muss?

    Danke für Ihre Rückmeldung!

  • 02
    RE: kurzfristige Beschäftigung eines EM-Rentners

    Hallo Sachbearbeiter,


    eine Beschäftigung wird nicht berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für den Arbeitnehmer von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die betroffene Person eine Erwerbsminderungsrente bezieht.


    Da geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigungen nicht zusammengerechnet werden, kann neben den geringfügig entlohnten Minijobs die bei Ihnen geplante kurzfristige Beschäftigung grundsätzlich sozialversicherungsfrei abgerechnet werden.


    Ob und wie sich hier der Hinzuverdienst aus den Minijobs (geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung) auf die Rente auswirkt, kann nur der Rentenversicherungsträger beantworten. Daher empfehlen wir dem betroffenen Mitarbeiter, diesen direkt zu kontaktieren.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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