Liebes Expertenteam,
wir planen, einen EM-Rentner kurzfristig als Urlaubsvertretung zu beschäftigen. Er übt bereits zwei Minijobs aus (Summe der Entgelte unter 538,- €/Monat). Ist es korrekt, dass er neben der EM-Rente und den beiden Minijobs eine kurzfristige Beschäftigung ausüben darf? Ist es auch richtig, dass das Entgelt aus der kurzfristigen Beschäftigung nicht mit den beiden Minijobs zusammengerechnet werden muss?
Danke für Ihre Rückmeldung!