Wir haben einen Altersrentner kurzfristig vom 31. 08.- 30.09. beschäftigt. Das waren 23 Arbeitstage. Wir würden diesen Altersrentner gerne bei Engpässen wieder einsetzen. z.B. in der 1. Oktoberwoche 5 Tage (hat ein MA Urlaub), 3. Oktober-Woche 2 Tage (MA Krankenhausaufenthalt).
Kann ich ihn ihm einen Arbeitsvertrag vom 1.10.26 bis 22.10.26 als kurzfristig Beschäftigter ausstellen und abrechnen mit 7 Steuertage sowie sv-rechtlich mit 7 Arbeitstagen, damit insgesamt bis Ende Oktober 30 Arbeitstage. Die Zeiten würden maschinell erfasst.
Vielen Dank!