Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter war während des Studiums (Semesterdauer 15.03.2026 - 30.09.2026 / 8. Fachsemester) in der Zeit vom 27.07.2026 bis 30.09.2026 kurzfristig beschäftigt.
Mit Anstellungsvertrag vom 28.08.2026 wird der Mitarbeiter ab 01.11.2026 unbefristet sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Hierzu folgende Frage:
Ergeben sich durch die unbefristete Beschäftigung ab 01.11.2026 Auswirkungen auf die kurzfristige Beschäftigung vom 27.07.2026 - 30.09.2026? Welche Besonderheiten/gesetzliche Regelungen gilt es zu beachten?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.