Hallo Expertenteam,
ein dualer Student ( Weinbau & Oenologie ) möchte in seiner Vorlesungszeit ( während dieser Zeit erfogt eine Vergütung) eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. Die Zeitgrenzen werden eingehalten. Ist diese Beschäftigung Sozialversicherungsfrei oder wird sie als Berufsmäßig eingestuft und somit sozialversicherungspflichtig?
Vielen Dank,
herzliche Grüße aus der Pfalz