Sehr geehrtes Expertenteam,
wir möchten einen Abiturienten nach bestandener Abschlussprüfung für 3 Monate in der Landwirtschaft beschäftigen. Nach den 3 Monaten geht der Jugendliche zunächst für 6 Monate ins Ausland, bevor er dann im Inland ein Studium aufnehmen wird.
Meine Fragen: Ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich, wenn das Studium durch den Auslandsaufenthalt nicht unmittelbar an die Schulzeit anschließt? Und spielt es eventuell eine Rolle, ob im Ausland gearbeitet wird?
Vorab vielen Dank für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüße
Elke Buchner