Wir möchten eine Mitarbeiterin ab dem 08.06.26 für 2 Monate beschäftigen. Der monatliche Verdienst liegt über € 603,00. Zur Zeit ist sie noch Schülerin und wird die Schule in diesem Monat mit dem Abitur beenden. Anschließend ist ein Studium geplant. Vorherige kurzfristige Beschäftigungen in diesem Jahr gab es noch nicht.
Kann die Beschäftigung als kurzfristig abgerechnet werden, oder wird durch den anstehenden Schulabschluss schon Berufsmäßigkeit unterstellt?
Desweiteren ist sie zur Zeit noch über Ihre Eltern privat krankenversichert.
Sollte eine kurzfristige Beschäftigung nicht möglich sein, muss sie für die Beschäftigungszeit eine Krankenkasse wählen? Während des Studiums würde sie wieder als privat Krankenversicherte bei den Eltern laufen.