Jmd. möchte eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. In diesem Kalenderjahr hat sie noch nicht gearbeitet. Sie hat im Sommer 2025 ihr Abitur gemacht und sich für das Wintersemester 2025 eingeschrieben, aber ihren gewünschten Studienplatz nicht erhalten. Seitdem hat sie nicht gearbeitet (nur 4 kurze Praktika) und ist auf Reisen gewesen. Sie ist nicht arbeitslos oder ausbildungssuchend gemeldet. Jetzt will sie sich für das Wintersemester 2026 einschreiben. Sie wohnt bei ihren Eltern und wird von denen unterstützt.
Kann ich sie diesen Sommer für höchstens 70 Arbeitstage als kurzfristig Beschäftigte einstellen?