Guten Tag,
eine Ärztin in unserem Haus ist zum 31.03.26 in Ruhestand gegangen.
Jetzt würde sie gerne über unsere Tochtergesellschaft ab 01.04.26 noch aushelfen. Die Beschäftigung ist befristet bis 31.12.2026 und wird monatlich 3-4 Tage maximal betragen.
Kann die Beschäftigung als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet werden?
LG