Wenn eine Beschäftigung über einen Zeitraum von März bis einschließlich Mai ausgeübt wird und dabei mehr als 70 Tage / Arbeitstage erreicht werden, gilt diese Tätigkeit dann dennoch als kurzfristige Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne, oder greifen in diesem Fall andere Regelungen? Welche Kriterien sind hier maßgeblich?
Vielen Dank!