Hallo zusammen,
wie sind die folgenden kurzfristigen Beschäftigungen (bei zwei verschiedenen Arbeitgebern) zu beurteilen:
07.01.24 - 31.03.24
31.03.24 - 27.06.24
Alle Beschäftigungen sind von Beginn an befristet und liegen unter der drei Monatsgrenze. Nach meinem Empfinden ist die erste Beschäftigung kurzfristig.
Bei der zweiten wird im Laufe der Beschäftigung die Zeitgrenze überschritten. Gilt die Versicherungspflicht dann gleich zu Beginn der Beschäftigung oder erst nach dem überschreiten ("auffüllen der übrigen Tage aus Beschäftigung 1")?