Liebes Expertenteam,
unsere Frage:
Eine Rentnerin, sie bezieht Alters-Rente seit 2020 und übt seit Jahren einen Minijob mit aktuell € 603,00 aus, möchte evtl. ab Juli 2025 noch eine weitere - kurzfristige - Beschäftigung (3 Monate/ 70 Tage) aufnehmen:
- wieviel Tage darf sie dieses Jahr noch arbeiten? 70 ? Gilt hier das Kalenderjahr oder 12 Monate also von 07/2026 bis 06/2027?
- das Arbeitsverhältnis muss bei Aufnahme der Tätigkeit befristet sein!
- gibt es eine Möglichkeit die Beschäftigung auch nach dem Jahr weiter zu führen?
- welche zeitliche Pause muss zwischen Ab- und Neuanmeldung sein?
- wie wird die Beschäftigung abgerechnet, voraussichtliche Arbeitszeit monatlich 10-15 Stunden à € 17 Stundenlohn? Ist ja sv-frei aber LSt-pflichtig, bzw. liegt dann ja unter der Grenze von € 2.000 und müsste als Rentnerin LSt-frei sein.
Herzlichen Dank Elisabeth Ritter