Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Student soll kurzfristig (06.07.-07.08.2026) als Bauhelfer beschäftigt werden (40,0 Std./Woche, Stundenlohn 15,00 EUR). Er ist bis 30.09.2026 noch immatrikuliert (Studienbescheinigung liegt vor), hat aber in der KW 26 seine Bachelorarbeit bereits abgegeben. Gleichzeitig beginnt er beim selben Arbeitgeber ab 01.09.2026 eine Lehre als Zimmerer. Ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich oder ist er sozialversicherungspflichtig abzurechnen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung im Voraus.