Kann man einen Studenten, der in einem Unternehmen von Juli bis Mitte September als ausgelernter Elektroniker arbeitet, als kurzfristig beschäftigt abrechnen ? Er hat vor seinem Studium die Ausbildung zum Elektroniker abgeschlossen und ist aktuell immatrikuliert. Andere kurzfristige Beschäftigungen gibt es davor nicht.
Würde sich die Sichtweise ändern, wenn er gerade eben erst die Ausbildung abgeschlossen hat und ab diesem Jahr im Wintersemester ins Studium startet ? Immatrikuliert wäre er dann erst ab September / Oktober.