Liebes Expertenteam, wir beschäftigen eine Schülerin im Minijob mit EUR 603,--. Nach ihrem Abitur 2026 möchte sie bis zur Aufnahme des Studium bei uns kurzfristig beschäftigt sein. Das ist grundsätzlich möglich für die Übergangszeit. Ist es in diesem Fall zwingend notwendig, zwischen ihrer derzeitigen (Schüler-)Tätigkeit auf geringfügiger Basis und der kurzfristigen Beschäftigung eine Pause von 2 Monaten einzuhalten, damit das Arbeitsverhältnis nicht als durchgängige Beschäftigung gilt? Wenn nicht, würden wir ihren Vertrag nach dem Abitur auf kurzfristig umstellen und anschließend auf Werkstudentin.
Vielen Dank für eine Auskunft.