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  • 01
    Kurzfristig Beschäftigt - Arbeitssuchend ohne Arbeitslosengeldbezug

    Liebes Expertenforum,


    ich habe zwei Anmeldungen für eine kurzfristige Beschäftigung vorliegen.


    Der Status im Personalfragebogen lautet "Beschäftigungsloser Arbeit-/Ausbildungssuchender" aber ohne Leistungsbezug. Sie üben beide bereits einen Minijob aus.


    Ist hier eine kurzfristige Beschäftigung möglich aufgrund Berufstätigkeit? Sie sollen 400,00 € verdienen.


    Vielen Dank im Voraus!


    Liebe Grüße

    Tamara

     

  • 02
    RE: Kurzfristig Beschäftigt - Arbeitssuchend ohne Arbeitslosengeldbezug

    Hallo Tamara,

    eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt vor, wenn diese für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.

    Sie ist dann allerdings nicht mehr sozialversicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßig wird eine Beschäftigung dann ausgeübt, wenn sie für die Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.

    Die Prüfung der Berufsmäßigkeit ist nicht erforderlich, wenn das aufgrund der Beschäftigung erzielte monatliche Arbeitsentgelt die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603,00 €) nicht überschreitet.

    Da nach Ihrer Schilderung das monatliche Arbeitsentgelt 400,00 € betragen soll, ist die Prüfung der Berufsmäßigkeit nicht erforderlich und die kurzfristige Beschäftigung könnte sozialversicherungsfrei abgerechnet werden. Die Tatsache, dass die beschäftigte Person womöglich „arbeitssuchend ohne Leistungsbezug“ über die Agentur für Arbeit gemeldet wird, hat in einem solchen Fall keine Auswirkungen.  

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Kurzfristig Beschäftigt - Arbeitssuchend ohne Arbeitslosengeldbezug

    Hallo liebes Expertenteam,


    vielen Dank für die Rückmeldung.


    Habe ich Sie richtig verstanden, dass bei einer kurzfristigen Beschäftigung die Berufsmäßigkeit nicht geprüft werden muss, wenn das monatliche Arbeitsentgelt unter 603,00 € liegt und die Beschäftigung somit als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet werden kann?


    Und ist es dabei unerheblich, dass die Arbeitnehmerin zusätzlich einen Minijob ausübt?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


    Liebe Grüße

    Tamara

  • 04
    RE: Kurzfristig Beschäftigt - Arbeitssuchend ohne Arbeitslosengeldbezug

    Hallo Tamara,

    Ihrer Feststellung, dass eine Prüfung der Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen nicht erfolgt, sofern dass regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, stimmen wir zu.

    Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann neben einer kurzfristigen parallel eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sozialversicherungsfrei ausgeübt werden, da nur „artgleiche“ geringfügige Beschäftigungen aufeinander angerechnet werden („geringfügig entlohnt auf geringfügig entlohnt“ sowie „kurzfristig auf kurzfristig“).

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
       
     

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