Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Kurzarbeit

    Ein bisher freiwillig versicherter Übergrenzer wechselt in eine Transfergesellschaft und bezieht Transferkurzarbeitergeld.

    Wie ist dieser Arbeitnehmer zu melden? Als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder erneut als als freiwillig versicherter Übergrenzer?

  • 02
    RE: Kurzarbeit

    Sehr geehrter Herr Wagenknecht,


    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise vorzunehmen.

    Ein bei vorliegender Krankenversicherungsfreiheit nur vorübergehendes Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, das ohne Auswirkungen auf den Versicherungsstatus bleibt, wird nur in engen Grenzen für zulässig und vertretbar erachtet und ist auf wenige Sachverhalte beschränkt. In Betracht kommen im Wesentlichen die Fälle der Kurzarbeit (mit Ausnahme des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld).


    Daraus folgt, dass Sie die JAE-Berechnung mit Beginn des Anspruchs auf Transfer-Krankengeld neu vornehmen müssten. Die Versicherungsfreiheit bei Bezug von Transfer-KUG ist somit anders als das „normale“ Kurzarbeitergeld nicht statuserhaltend. Der Mitarbeiter könnte demnach bei Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze auch wieder kranken- und pflegeversicherungspflichtig werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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