Guten Tag,
ich habe nach dem Abi ein 10-Monatiges FSJ abgeschlossen. Nach Ende des FSJs habe ich eine auf 6 Wochen befristete Vollzeitbeschäftigung bei einem Betrieb begonnen. Zu Beginn der Beschäftigung, hatte ich noch keine Immatrikulation vorliegen, da bei der Hochschule noch die Bewerbungsfrist lief, wusste jedoch dass ich im Anschluss studieren möchte. Die Immatrikulationsbescheinigung habe ich nachgereicht, jedoch wurde ich trotzdem mit Sozialabgaben abgerechnet. Gelte ich als berufsmäßig oder kann ich Sozialversicherungsfrei abgerechnet werden?