Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Kurfristige Beschäftigung zwischen FSJ und Studium

    Guten Tag,


    ich habe nach dem Abi ein 10-Monatiges FSJ abgeschlossen. Nach Ende des FSJs habe ich eine auf 6 Wochen befristete Vollzeitbeschäftigung bei einem Betrieb begonnen. Zu Beginn der Beschäftigung, hatte ich noch keine Immatrikulation vorliegen, da bei der Hochschule noch die Bewerbungsfrist lief, wusste jedoch dass ich im Anschluss studieren möchte. Die Immatrikulationsbescheinigung habe ich nachgereicht, jedoch wurde ich trotzdem mit Sozialabgaben abgerechnet. Gelte ich als berufsmäßig oder kann ich Sozialversicherungsfrei abgerechnet werden?

  • 02
    RE: Kurfristige Beschäftigung zwischen FSJ und Studium

    Guten Tag,


    kurzfristige Beschäftigungen zwischen Schulentlassung und Aufnahme einer betrieblichen Berufsbildung oder eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres werden berufsmäßig ausgeübt. Dies gilt auch, wenn nach der Ableistung des freiwilligen Dienstes voraussichtlich ein Studium aufgenommen wird.


    Für befristete Beschäftigungen, die zwischen einem Freiwilligendienst und dem beabsichtigten Studium ausgeübt werden, kann sich Berufsmäßigkeit aufgrund von vorherigen Beschäftigungen ergeben. Folgt dabei eine kurzfristige Beschäftigung auf bereits ausgeübte Beschäftigungen, ist Berufsmäßigkeit ohne weitere Prüfung anzunehmen, wenn die Beschäftigungszeiten im Laufe eines Kalenderjahres insgesamt mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage betragen. Dabei werden alle Beschäftigungen - mit Ausnahme geringfügig entlohnter Beschäftigungen und kurzfristiger Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt bis 603,00 Euro im Monat - berücksichtigt.


    Sofern Sie keine weiteren kurzfristigen Beschäftigungen vor oder nach Ableisten des Freiwilligen Sozialen Jahres ausgeübt haben, liegt aus unserer Sicht keine Berufsmäßigkeit vor und es handelt sich um eine kurzfristige Beschäftigung, sofern diese von vorneherein befristet war und die Aufnahme eines Studiums bereits zu diesem Zeitpunkt geplant gewesen ist.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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