Sehr geehrtes Expertenteam,
ändern sich die gesetzlichen Kündigungsfristen, wenn Mitarbeiter eines Baubetriebes in den Wintermonaten wetterbedingt gekündigt werden oder bleibt die Dauer der Kündigungsfrist bestehen? Ein Beispiel: ein Kollege wurde zum 31.12.2018 gekündigt und hat am 25.02.2019 seine Arbeit in unserer Firma wieder aufgenommen. Zählt die gesetzliche Kündigungsfrist ab Februar 2019 oder ab dem Tag der Ersteinstellung in 2007?
Mit freundlichen Grüßen