Expertenforum

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  • 01
    Kündigungsfrist

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    ändern sich die gesetzlichen Kündigungsfristen, wenn Mitarbeiter eines Baubetriebes in den Wintermonaten wetterbedingt gekündigt werden oder bleibt die Dauer der Kündigungsfrist bestehen? Ein Beispiel: ein Kollege wurde zum 31.12.2018 gekündigt und hat am 25.02.2019 seine Arbeit in unserer Firma wieder aufgenommen. Zählt die gesetzliche Kündigungsfrist ab Februar 2019 oder ab dem Tag der Ersteinstellung in 2007?

    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Kündigungsfrist

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf die Betriebszugehörigkeit ist dann relevant, wenn die Unterbrechung von einer gewissen zeitlichen Dauer ist. Als Untergrenze werden hier mindestens sechs Wochen angenommen. Anders ist es aber, wenn vertraglich die Betriebszugehörigkeit anerkannt wurde (beispielsweise durch eine entsprechende Regelung im „neuen“ Arbeitsvertrag oder wenn dem Mitarbeiter bei Beendigung des ersten Arbeitsvertrages bereits fest die Wiedereinstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt zugesagt wurde.


    Liegen die beiden eben genannten Ausnahmekonstellationen nicht vor, würde es sich also um eine Neueinstellung handeln.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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