Expertenforum - Krankheit wegen Urlaub und anschließenden anrechenbaren Vorerkrankungen

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  • 01
    Krankheit wegen Urlaub und anschließenden anrechenbaren Vorerkrankungen

    Hallo,


    ein Mitarbeiter war während seines Urlaubs mit Attest arbeitsunfähig erkrankt (Attest: 07.05.24-12.05.24). Jedoch hat er sich nicht bei uns krank gemeldet und daher wurde für diesen Zeitraum der Urlaub gewährt und der Mitarbeiter nicht als arbeitsunfähig geführt.


    Jetzt ist der Mitarbeiter erneut arbeitsunfähig erkrankt und uns wurde von der Krankenkasse die Zeit 07.05.24-12.05.24 (6 Tage) als anrechenbare Vorerkrankung für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit gemeldet. Der Mitarbeiter würde daher 6 Tage früher aus der Entgeltfortzahlung fallen.


    Dürfen wir die gemeldete anrechenbare Vorerkrankung (07.05.24-12.05.24) anrechnen und ihm 6 Tage früher die Entgeltzahlung einstellen, obwohl wir ihm für die Zeit der anrechenbaren Vorerkrankung Urlaub gewährt hatten?

    Der Mitarbeiter wäre dann doppelt benachteiligt, zum einen wurde ihm für die AU vom 07.05.24-12.05.24 der Urlaub nicht wieder gut geschrieben und er würde jetzt noch 6 Tage früher aus der Entgeltfortzahlung fallen.


    Vielen Dank

     

  • 02
    RE: Krankheit wegen Urlaub und anschließenden anrechenbaren Vorerkrankungen

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage bezüglich der Entgeltfortzahlung betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können. Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik „Arbeitsrecht“ verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Krankheit wegen Urlaub und anschließenden anrechenbaren Vorerkrankungen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Meines Erachtens ist der Zeitraum der Urlaubsgewährung vom 7. Mai 2024 bis 12. Mai 2024 für die Dauer der Entgeltfortzahlung außer Acht zu lassen. Das heißt, die Entgeltfortzahlung endet nicht sechs Tage früher, weil Sie dem Mitarbeiter für diese sechs Tage im Mai keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gezahlt, sondern Urlaub gewährt haben.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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