Hallo,
ein Mitarbeiter war während seines Urlaubs mit Attest arbeitsunfähig erkrankt (Attest: 07.05.24-12.05.24). Jedoch hat er sich nicht bei uns krank gemeldet und daher wurde für diesen Zeitraum der Urlaub gewährt und der Mitarbeiter nicht als arbeitsunfähig geführt.
Jetzt ist der Mitarbeiter erneut arbeitsunfähig erkrankt und uns wurde von der Krankenkasse die Zeit 07.05.24-12.05.24 (6 Tage) als anrechenbare Vorerkrankung für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit gemeldet. Der Mitarbeiter würde daher 6 Tage früher aus der Entgeltfortzahlung fallen.
Dürfen wir die gemeldete anrechenbare Vorerkrankung (07.05.24-12.05.24) anrechnen und ihm 6 Tage früher die Entgeltzahlung einstellen, obwohl wir ihm für die Zeit der anrechenbaren Vorerkrankung Urlaub gewährt hatten?
Der Mitarbeiter wäre dann doppelt benachteiligt, zum einen wurde ihm für die AU vom 07.05.24-12.05.24 der Urlaub nicht wieder gut geschrieben und er würde jetzt noch 6 Tage früher aus der Entgeltfortzahlung fallen.
Vielen Dank