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  • 01
    Krankgeldbezug

    Hallo,


    wir haben folgenden Fall:

    Unser Mitarbeiter war bis 31.12.2025 als sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter geschlüsselt. Vom 01.01.2026 bis einschließlich 30.04.2026 ist er als Minijobber bei der Minijob-Zentrale gemeldet (auch in unserem Unternehmen). Ab 01.05.2026 wird er wieder als sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter geführt.

    Jetzt ist der Mitarbeiter seit 09.03.2026 krank. Seine Entgeltfortzahlung geht bis einschl. 19.04.2026. Anschließend wäre er im Krankengeldbezug, jedoch erhält er als Minijobber kein Krankengeld. Wie sieht es jedoch ab 01.05.2026 aus. Erhält der Mitarbeiter Krankengeld ?


    Vielen Dank und viele Grüße

  • 02
    RE: Krankgeldbezug

    Hallo stla,
     
    grundsätzlich haben nach § 44 Abs. 1 SGB V alle Versicherten einen Anspruch auf Krankengeld. Maßgebend für die Gewährung von Krankengeld ist daher die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse. „Krankenversicherungsfreie“ Beschäftigungen (z. B. geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse) begründen dagegen keinen Anspruch auf Krankengeld. 
     
    Ein Aufleben des Krankengeldanspruchs in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art sehen die gesetzlichen Regelungen nicht vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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