Hallo,
wir haben folgenden Fall:
Unser Mitarbeiter war bis 31.12.2025 als sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter geschlüsselt. Vom 01.01.2026 bis einschließlich 30.04.2026 ist er als Minijobber bei der Minijob-Zentrale gemeldet (auch in unserem Unternehmen). Ab 01.05.2026 wird er wieder als sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter geführt.
Jetzt ist der Mitarbeiter seit 09.03.2026 krank. Seine Entgeltfortzahlung geht bis einschl. 19.04.2026. Anschließend wäre er im Krankengeldbezug, jedoch erhält er als Minijobber kein Krankengeld. Wie sieht es jedoch ab 01.05.2026 aus. Erhält der Mitarbeiter Krankengeld ?
Vielen Dank und viele Grüße