Guten Tag,
wir beabsichtigen uns mit einer sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Teilzeit per Aufhebungsvertrag aufzulösen (das Beschäftigungsverhältnis besteht seit 01.08.2026). Der Grund der Auflösung ist von der Beschäftigten zu vertreten. Vorausgesetzt die Agentur für Arbeit erhebt eine Sperrfrist. Wie ist der Krankenversicherungsschutz während der Sperrfrist? Da der Mann der Beschäftigten privat versichert ist, besteht keine Möglichkeit der Familienversicherung. Müsste sich die Beschäftigte während der Sperrfrist selbst krankenversichern und selbst Beiträge zahlen? Ein Kind war zusätzlich noch bei der Beschäftigten familienversichert. Wie ermittelt sich der Beitrag? Vielen Dank für eine Rückmeldung und Gruß aus dem Personalbüro