Liebes Expertenteam,
unsere Mitarbeiterin begleitet ihr Kind zu einer medizinisch notwendigen Reha. Die Reha dauert 6 Wochen. Wie verhält es sich mit dem Krankenversicherungsschutz in diesem Zeitraum? Wenn wir systemseitig eine unbezahlte Freistellung hinterlegen, greift die 1-Monats-Frist und es erfolgt nach 4 Wochen eine Unterbrechungsmeldung. Wir können uns nicht vorstellen, dass dies so korrekt ist und die Mitarbeiterin benachteiligt wird, wenn sie ihr behindertes Kind begleiten muss. Wird eventuell von der Dt. Rentenversicherung in diesem Zeitraum ein Beitrag an die Krankenkasse gezahlt und die Mitarbeiterin ist weiterhin versichert?
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.
Beste Grüße