Liebe Experten,
eine über ihren Ehegatten beihilfeberechtige Person nimmt erstmalig im Alter von 58 Jahren eine Erwerbstätigkeit auf, in der sie 3.000 Euro brutto verdient.
Auf Grund von § 6 Abs. 3a Satz 4 SGB V habe ich sie kv-frei geschlüsselt (über 55-jährige). Nunmehr legt sie mir für 2025 eine Beitragsbescheinigung einer privaten Krankenversicherung vor, die sie selbst als Versicherungsnehmerin aufweist jedoch nur 30% absichert, da wohl weiterhin für 70% ein Beihilfeanspruch besteht. Meine zwei Fragen hierzu: 1. War die sv-rechtliche Einstufung (KV-Freiheit, da über 55 Jahre) zutreffend? 2. Muss ich einen Beitragszuschuss zahlen, obwohl wohl parallel ein 70%-iger Beihilfeanspruch besteht?
Besten Dank für Ihre Einschätzung.
Rudi Ratlos