Sehr geehrte Damen und Herren,
Unsere Mandantin war bislang aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit freiwillig krankenversichert. Seit dem 01.09.2026 steht sie in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
Ist sie im Rahmen des Einkommensnachweises gegenüber der Krankenkasse weiterhin verpflichtet, neben ihrem Arbeitsentgelt auch die Witwenrente und die Pachteinnahmen anzugeben?