Hallo zusammen,
wenn ein Mitarbeiter zum 01.05.2026 von PG 101 zu PG 190 wechselt, löst dies ja die Meldegründe 11 und 31 aus, da die Krankenkasse bspw. von der AOK zur Knappschaft abgeändert wird und der niedrigere Meldegrund (hier 11,31 anstatt 12,32) übermittelt wird.
Wie wäre es jetzt in diesem Fall, wenn gleichzeitig eine Elternzeit vorliegt?
Also:
- PG 190 (mit Wechsel Krankenkasse) ab 01.05.2026
- Elternzeit ab 01.05.2026 - 30.06.2026
Ist dann nur die 52er-Meldung zu generieren? Dann würde ja die Abmeldung bei der AOK nie erfolgen und Sie wüssten nichts von dem Wechsel.
Die 17/37 ist in diesem Fall ja auch nicht zu erstellen, da keine VP mehr besteht.
Welche Meldungen mit welchem Zeitraum sind in diesem Fall abzusetzen??
Vielen Dank.
Viele Grüße